Gemeindearchive

Grundlagen und Aufbau der Gemeindearchive

Blick ins Gemeindearchiv von Marthalen um 1950

Gemäss Zürcher Archivgesetzgebung sind die Gemeinden verpflichtet, eigene Archive zu führen. Diese Regel entspricht dem Prinzip der Gemeindeautonomie. Das Staatsarchiv berät und beaufsichtigt die Gemeinden bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe.

Die Zusammenarbeit des Staatsarchivs mit den heute ca. 600 Zürcher Gemeindearchiven besteht schon seit über hundert Jahren. Ein Reglement von 1877 verpflichtete die Gemeinden erstmals, ein Exemplar ihrer Archivinventare im Staatsarchiv niederzulegen; ein Reglement von 1887 unterstellte die Gemeindearchive in archivischen Belangen der Aufsicht des Staatsarchivs. Aus jenem Jahr stammt auch der Archivplan für die Gemeindearchive, wie er bis heute im Wesentlichen gültig ist. Das (freilich sehr grobe) Schema bzw. die Struktur dieses Archivplans sieht folgendermassen aus:

I. Urkunden
A. Auf Pergament.
B. Verträge auf Papier.

II. Akten
A. Vor 1798.
B. Nach 1798.

III. Rechnungen
A. Vor 1798.
B. Nach 1798.

IV. Bände (Protokolle usw.)
A. Vor 1798.
B. Nach 1798.

V. Pläne und Grundrisse

VI. Drucksachen

Führer durch die Bestände der Zürcher Gemeindearchive aus der Zeit vor 1798

2006 wurde der vom damaligen Staatsarchivar Otto Sigg bearbeitete «Gemeindearchivführer» publiziert. Präsentiert werden darin die Archivalien sämtlicher Zürcher Gemeindearchive, die vor 1798 entstanden sind.

Download einzelner Kapitel (stark reduzierte Bildqualität):

Unter www.zuerich-geschichte.info ist eine Internetversion des Gemeindearchivführers mit zusätzlichen Suchmöglichkeiten greifbar.

Archivverzeichnisse der Zürcher Gemeinden seit 1887

Seit 1887 werden Doppel der Archivverzeichnisse aller Zürcher Gemeinden ins Staatsarchiv Zürich übernommen. Gegenwärtig sind dies ca. 7000 Verzeichnisse von 1000 Archivkörpern aus der Zeit von 1887 bis in die Gegenwart, die inzwischen auch in der Archivdatenbank zu finden sind: